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Regesto

Art. 12 bis cpv. 1 LAMI.
La legge ingiunge alle casse-malati l'obbligo di erogare un'indennità giornaliera soltanto in caso di totale incapacità al lavoro, non invece anche in caso d'incapacità parziale. - Osservazione de lege ferenda.

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Referenzen

Artikel: Art. 12 bis cpv. 1 LAMI