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Regeste

Elektrizitätshaftpflicht.
Tödlicher Unfall an einer fahrbaren, an der Freileitung auf der Strasse angeschlossenen elektrischen Dreschmaschine: die Haftpflicht beurteilt sich nach dem ElG (Art. 16, 27 ff., 41 ElG; die Ausnahmebestimmung Art. 118 StarkstromVo ist nicht anwendbar).

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Referenzen

Artikel: Art. 16, 27 ff., 41 ElG