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Regeste

Legitimation zur staatsrechtlichen Beschwerde wegen Verletzung von Niederlassungsverträgen mit dem Ausland (Erw. 1).
Kantonales Steuerrecht. Willkür und rechtsungleiche Behandlung. Kantonales Handänderungsgebührengesetz, nach welchem Erwerbungen zu ausgesprochen gemeinnützigen oder wohltätigen Zwecken der Gebühr nicht unterliegen. Die Verweigerung der Steuerbefreiung für den Kauf einer Liegenschaft durch einen aus Kirchgemeinden bestehenden Verein zum Zwecke, darauf ein Wohlfahrtshaus für italienische Arbeiter zu betreiben, stellt, was den Steuerbefreiungsgrund der Wohltätigkeit betrifft, angesichts der Steuerfreiheit des Erwerbs von Wohlfahrtshäusern industrieller Unternehmungen eine rechtsungleiche Behandlung dar (Erw. 3) und beruht auf einer unhaltbaren und daher willkürlichen Auslegung des Begriffs der Gemeinnützigkeit (Erw. 4).