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Regeste

Summarisches Konkursverfahren (Art. 231 Abs. 2 und 3 SchKG).
Im summarischen Konkursverfahren darf keine ausseramtliche Konkursverwaltung eingesetzt werden.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

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Artikel: Art. 231 Abs. 2 und 3 SchKG

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