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Regeste

Hinterlegung von Unterhaltsbeiträgen während der Dauer des Vaterschaftsprozesses (Art. 282 ZGB).
1. Zulässigkeit der staatsrechtlichen Beschwerde (E. 1).
2. Hat der Vaterschaftsbeklagte der Mutter in der kritischen Zeit beigewohnt und ist damit die gesetzliche Vaterschaftsvermutung erstellt, so darf ungeachtet einer allfälligen Dirnentätigkeit der Mutter ohne Willkür angenommen werden, die Vaterschaft sei im Sinne von Art. 282 ZGB glaubhaft gemacht (E. 2).

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Referenzen

Artikel: Art. 282 ZGB