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Regeste

Widerruf von Mehrwertdienstnummern, die im Rahmen von TV-Gewinnspielen unter Verletzung der Nutzungsbedingungen eingesetzt werden (Art. 1 ff. LG, Art. 43 Ziff. 2 LV; Art. 11 Abs. 1 lit. b und Art. 24g Abs. 2 AEFV; Art. 13 Abs. 1bis und Art. 14 PBV).
Ein über Mehrwertdienstnummern betriebenes TV-Gewinnspiel, an dem nicht klar erkennbar mit gleichen Gewinnchancen unentgeltlich teilgenommen werden kann, ist eine widerrechtliche lotterieähnliche Veranstaltung und rechtfertigt den Widerruf der verwendeten Nummern (E. 3); Anforderungen an die Preisanschrift (E. 4.1) und Preisspezifikation (E. 4.2).

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Referenzen

Artikel: Art. 1 ff. LG, Art. 43 Ziff. 2 LV, Art. 11 Abs. 1 lit. b und Art. 24g Abs. 2 AEFV, Art. 13 Abs. 1bis und Art. 14 PBV