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Regeste

Verletzung von Grundeigentum; Abwehr ungerechtfertigter Einwirkungen (Art. 641 Abs. 2 ZGB).
Wird bei Strassenbauarbeiten auf einem Grundstück unmittelbar in die Substanz des Nachbargrundstücks eingegriffen (Abgrabungen), so hat dessen Eigentümer - gestützt auf Art. 641 Abs. 2 ZGB - einen Anspruch auf Beseitigung des Störungszustandes.

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Referenzen

Artikel: Art. 641 Abs. 2 ZGB