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Regeste

Art. 70 Abs. 2 ZGB, Art. 1 Abs. 2 KUVG: Recht des Mitglieds auf Austritt aus einer als Verein organisierten Krankenkasse.
Unzulässigkeit einer reglementarischen Bestimmung, welche im Bereich der Krankenpflegeversicherung mit Jahresfranchise das Recht eines Mitglieds auf Austritt verschiedenen Einschränkungen unterwirft (Mitgliedschaft während mindestens drei Jahren, Austritt nur auf Ende des Kalenderjahres, einjährige Kündigungsfrist).

Inhalt

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Referenzen

Artikel: Art. 70 Abs. 2 ZGB, Art. 1 Abs. 2 KUVG