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Regeste

Internationales Privatrecht
a) Die erst im kantonalen Kassationsverfahren oder im eidgenössischen Berufungsverfahren zustande kommende Einigung über das anzuwendende Recht ist nicht zu beachten (Art. 55 Abs. 1 lit. c OG).
b) Welchem Recht untersteht der Auftrag?
c) Nach welchem Recht beurteilt sich, ob von mehreren Personen einzelne durch Abrede mit den andern als Auftraggeber ausgeschieden sind?
d) Die Rückweisung an den kantonalen Richter zur Anwendung ausländischen Rechts (Art. 65 OG) unterbleibt, wenn sie nicht zu einem anderen Urteil führen könnte.

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 55 Abs. 1 lit. c OG, Art. 65 OG