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Regeste

Streit über die Einräumung eines Notweges; Art. 694 ZGB. Streitwertberechnung im Berufungsverfahren vor Bundesgericht; Art. 36 OG.
1. Bestimmung des Streitwertes von Amtes wegen, auch bei übereinstimmenden Angaben der Parteien. Art. 36 Abs. 2 OG (Erw. 2).
2. Streitwert einer Grunddienstbarkeit oder einer nachbarrechtlichen Eigentumsbeschränkung: Es genügt, dass das Interesse der einen oder der andern Partei den nach Art. 46 OG erforderlichen Betrag erreicht. Die Vorteile des herrschenden und die Nachteile des dienenden Grundstücks sind aber nur alternativ zu berücksichtigen und nicht zusammenzurechnen (Erw. 3-5).

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Referenzen

Artikel: Art. 694 ZGB, Art. 36 OG, Art. 36 Abs. 2 OG, Art. 46 OG