Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite Drucken
Grössere Schrift
 

Regeste

Art. 7 Abs. 1 IVG: Leistungskürzung infolge Grobfahrlässigkeit.
Die wegen Alkohol- und Nikotinmissbrauchs aufgrund rechtskräftiger Verfügungen gekürzten laufenden Invalidenrenten sind aufgrund der Erkenntnis des Urteils G. vom 25. August 1993 (BGE 119 V 171 E. 2-5) anzupassen.

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

BGE: 119 V 171

Artikel: Art. 7 Abs. 1 IVG