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Regeste

Art. 32 StGB.
Rechtfertigungsgrund im Sinne dieser Bestimmung ist die Selbsthilfe zur Wahrung des Besitzesstandes nur, wenn sie den Voraussetzungen des Art. 926 ZGB entspricht.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 32 StGB, Art. 926 ZGB