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Regeste

Saisonaufenthaltsbewilligung; Widerruf, Nichterneuerung.
1. Nichteintreten auf das Begehren eines österreichischen Saisonaufenthalters, ihm für eine neue Saison den Aufenthalt wieder zu bewilligen (Erw. 1).
2. Keine Legitimation zur Anfechtung des Widerrufs einer inzwischen abgelaufenen Aufenthaltsbewilligung, wenn kein Anspruch auf Erteilung einer neuen Bewilligung besteht (Erw. 2).