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Regeste

Verwaltungsgerichtsbeschwerde auf dem Gebiete der Fremdenpolizei. Art. 100 lit. b OG, Art. 11 Abs. 4 ANAG.
Der Entscheid der letzten kantonalen Instanz, mit dem die Aufhebung oder die vorübergehende Einstellung einer Ausweisung verweigert wird, unterliegt der Verwaltungsgerichtsbeschwerde nicht (Änderung der Rechtsprechung).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 100 lit. b OG, Art. 11 Abs. 4 ANAG