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Regeste

Art. 272 Abs. 7 BStP; Vollzugshemmung.
Zuständigkeit zur Verfügung der Vollzugshemmung zwischen der Fällung des angefochtenen Entscheids und der Einreichung der Nichtigkeitsbeschwerde. Anforderungen an die Begründung eines Gesuches um Vollzugshemmung (E. 1).

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Referenzen

Artikel: Art. 272 Abs. 7 BStP