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Regeste

Durchgesetzte Marke; Verwechslungsgefahr (Art. 2 lit. a und 3 Abs. 1 MSchG).
Nachweis der Durchsetzung als Marke mittels Befragung der massgebenden Verkehrskreise (E. 1).
Verwechslungsgefahr zwischen zwei Wort-/Bildmarken mit dem gemeinsamen Wortbestandteil "Appenzeller" (E. 3).

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 2 lit. a und 3 Abs. 1 MSchG