Regeste
Strafzumessung bei Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (Art. 63 StGB, Art. 19 BetmG).
Bedeutung der Betäubungsmittelmenge und der vom Täter innerhalb einer Organisation geleisteten Tatbeiträge bei der Strafzumessung. Gewichtung des Geständnisses, der Kooperationsbereitschaft und der Einsicht des Täters. Fall einer Strafe, die unter Berücksichtigung der relevanten Umstände sowie im Vergleich mit der gegen einen Mitangeklagten verhängten Strafe als auffallend hoch erscheint (E. 2d).
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Artikel: Art. 63 StGB, Art. 19 BetmG