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Regeste

Art. 118WStB.Voraussetzungen der Sicherstellung:
- Bestand der Steuerschuld; Überprüfungsbefugnis des Bundesgerichts (Erw. 1).
- Mangel eines Wohnsitzes in der Schweiz? Fall der von einem Ausländer gegründeten Stiftung zugunsten von Ausländern, die alle ausser der Schweiz wohnen (Erw. 2).
- Verhalten des Steuerpflichtigen, durch das die Steuerschuld als gefährdet erscheint? (Erw. 3).