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Regeste

Art. 102 und 105 Abs. 1 OR, Art. 23 und 24 BVG: Verzugszinse in der beruflichen Vorsorge.
Verzugszinse sind auch auf Invalidenleistungen geschuldet; Beginn des Zinslaufes und Zinsatz.

Inhalt

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Referenzen

Artikel: Art. 102 und 105 Abs. 1 OR, Art. 23 und 24 BVG