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Regeste

Erstreckung des Mietverhältnisses.
Art. 267 c lit. c OR. Ist Eigenbedarf nach den Umständen ernsthaft begründet, so sind die Interessen des Eigentümers und des Mieters nicht gegeneinander abzuwägen.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 267 c lit. c OR