Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite Drucken
Grössere Schrift
 

Regeste

Schutz einer internationalen Marke deutschen Ursprungs.
1. Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung des Amtes; Begründung (Erw. 1).
2. Ablehnungsgründe gemäss Art. 6quinquies lit. B Ziff. 3 PVC und Art. 14 Abs. 1 Ziff. 2 MschG (Erw. 2).
3. Kein Schutz für die Marke BIOCLINIQUE in der Schweiz, weil sie als Sachbezeichnung anzusehen ist und zudem täuschen kann (Erw. 3-5).

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 14 Abs. 1 Ziff. 2 MschG