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Regeste

Art. 98 Abs. 1 und 3 KUVG, Art. 7 Abs. 1 IVG.
- Über die Elemente des Unfallbegriffs, insbesondere die nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung.
- Kriterien zur Qualifizierung der Selbsttötung oder des Selbsttötungsversuchs als Unfall.
- Grundsätzliche Unterschiede in den Kriterien zur Verweigerung oder Kürzung der Leistungen gemäss KUVG und IVG.

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Referenzen

Artikel: Art. 98 Abs. 1 und 3 KUVG, Art. 7 Abs. 1 IVG