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Regeste

Art. 29sexies Abs. 3 AHVG.
Erziehungsgutschriften bei Stiefkindverhältnissen.
Obwohl im Falle einer Wiederverheiratung die Kinder aus erster Ehe zum einen Elternteil lediglich in einem Stiefkindverhältnis stehen, ist sowohl für die erste wie auch für die zweite (kinderlose) Ehe eine hälftige Aufteilung der Erziehungsgutschriften vorzunehmen.

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Artikel: Art. 29sexies Abs. 3 AHVG