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Regeste

Kündigungsfrist beim Arbeitsvertrag (Art. 336 Abs. 2 OR).
Die Tatsache, dass der Vertrag eine für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichlautende Kündigungsfrist enthält, schliesst eine Verletzung der zwingenden Vorschrift von Art. 336 Abs. 2 OR nicht aus, wenn die Festlegung des Zeitpunkts, ab dem die Frist zu laufen beginnt, einseitig dem Arbeitgeber zusteht.

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Artikel: Art. 336 Abs. 2 OR

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