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Regeste

Art. 198 StGB. Kuppelei.
1. In einem Massagesalon vorgenommene Sexual- oder Feinmassage fällt unter den Begriff der Unzucht (Erw. 1).
2. Vorsätzliches Vorschubleisten zu fremder Unzucht aus Gewinnsucht (Erw. 2-4).
3. Mittäterschaft des Vermieters der Räume und Einrichtungen des Massagesalons (Erw. 5).

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Referenzen

Artikel: Art. 198 StGB