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Regeste

Art. 23 Abs. 1 AVIG: Versicherter Verdienst.
Nebst der Überzeitentschädigung ist auch die Überstundenentschädigung vom versicherten Verdienst ausgenommen (Präzisierung von BGE 116 V 281).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

BGE: 116 V 281

Artikel: Art. 23 Abs. 1 AVIG