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Regeste

Revision eines bundesgerichtlichen Entscheides; materielle Enteignung und Lärmzonen eines Flughafens; Art. 136 lit. d OG, Art. 42 ff. LFG.
Revision eines bundesgerichtlichen Entscheides im Falle, dass gewisse in den Akten liegende erhebliche Tatsachen nicht berücksichtigt worden sind; Tragweite des Art. 136 lit. d OG (Zusammenfassung der Rechtsprechung; E. 3).
Lärmzonenplan des Flughafens Genf und materielle Enteignung; die Einschränkungen des eidgenössischen Luftfahrtrechtes betreffend die Lärmzone B begründen keine materielle Enteignung (E. 7).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 136 lit. d OG, Art. 42 ff. LFG