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Regeste

Volle Entschädigung bei Enteignung nach bernischem Recht; Methoden der Ermittlung (Erw. 2);
Entschädigung für die Abtretung einer privaten Strasse, an welcher Wegedienstbarkeiten bestanden und der Enteignete auch inskünflig den Gemeingebrauch ausüben kann; Bestimmung nach der Differenzmethode (Erw. 4);
Kontrolle der Berechnung nach der statistischen und Ertragswertmethode (Erw. 5 und 6);
Wann wirkt sich eine Baulinie als materielle Enteignung aus? (Erw. 7).