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Regeste

Art. 23 Abs. 3 AHVG, Art. 46 Abs. 3 AHVV: Anspruch auf Witwenrente bei zweimaliger Scheidung.
- Art. 23 Abs. 3 AHVG und Art. 46 Abs. 3 AHVV räumen der geschiedenen und wiederverheirateten Frau keinen Anspruch auf eine Witwenrente ein, wenn nach Scheidung der zweiten Ehe der erste Ex-Mann stirbt: die Anerkennung eines Witwenrentenanspruchs nach Scheidung der zweiten Ehe aufgrund des Todes des früheren Ehemannes setzt voraus, dass ein solcher Anspruch vor der zweiten Eheschliessung entstanden ist.
- Eine Berufung auf die Grundsätze, welche die Rechtsprechung in BGE 101 V 11 zur Berechnung der einer geschiedenen Frau zustehenden Altersrente aufgestellt hat und nach welchen in einem solchen Fall die zweite Ehe in Abweichung vom Zivilrecht nicht berücksichtigt wird, ist im vorliegenden Zusammenhang unzulässig.

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

BGE: 101 V 11

Artikel: Art. 23 Abs. 3 AHVG, Art. 46 Abs. 3 AHVV