Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite Drucken
Grössere Schrift
 

Regeste

Notbrunnenrecht (Art. 710 ZGB).
Das Notbrunnenrecht ist nicht auf landwirtschaftlich genutzte Grundstücke beschränkt; es kann auch für ein Grundstück beansprucht werden, auf dem ein Ferienhaus steht (E. 2).

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 710 ZGB