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Regeste

Vaterschaftsklage.
1. Voraussetzungen der Beurteilung durch das Bundesgericht als einzige Instanz (Art. 41 lit. c OG).
2. Ausschluss der Vaterschaft des Beklagten auf Grund der Bestimmung des Blutfaktors Kell (Art. 314 Abs. 2 ZGB).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 41 lit. c OG, Art. 314 Abs. 2 ZGB