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Regeste

Art. 129 und 170 ZGB; Art. 158 Abs. 1 lit. b ZPO; Auskunftsgesuch des geschiedenen Ehegatten im Abänderungsprozess.
Zur Frage, ob der materiellrechtliche Auskunftsanspruch nach Art. 170 ZGB über die Auflösung der Ehe hinaus im Zusammenhang mit einem Verfahren zur Abänderung des nachehelichen Unterhalts (Art. 129 ZGB) nachwirkt (E. 4.3). Zu den Voraussetzungen, unter denen der geschiedene Ehegatte im Abänderungsprozess im Rahmen einer vorsorglichen Beweisführung (Art. 158 Abs. 1 lit. b ZPO) Auskünfte über das Einkommen des Exehegatten erzwingen kann (E. 4.4).

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Referenzen

Artikel: Art. 129 und 170 ZGB, Art. 158 Abs. 1 lit. b ZPO, Art. 129 ZGB