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Regeste

Aktienrecht
Art. 703 OR. Die statutarische Anordnung des Stichentscheides des Vorsitzenden in der Generalversammlung verstösst nicht gegen zwingendes Recht (Erw. 1 und 2).
Geltung des Stichentscheides für Beschlüsse und Wahlen der Generalversammlung (Erw. 3).
Die erwähnte Statutenbestimmung verletzt den Grundsatz der Gleichbehandlung der Aktionäre nicht (Erw. 4).
Art. 708 Abs. 4 und 5 OR. Anspruch der Minderheiten auf Vertretung im Verwaltungsrat (Erw. 5).
Art. 646 und 660 OR. Wohlerworbenes Recht des Aktionärs auf verhältnismässigen Anteil am Reingewinn. Keine absolute Geltung des Grundsatzes (Erw. 6).
Art. 2 ZGB. Kein Rechtsmissbrauch des Alleinaktionärs, der gegenüber einem in die Gesellschaft eintretenden Aktionär sich durch Vorbehalt des Stichentscheides in der Generalversammlung und der Einzelzeichnungsberechtigung den Einfluss auf das Unternehmen sichern will (Erw. 7).

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Referenzen

Artikel: Art. 703 OR, Art. 708 Abs. 4 und 5 OR, Art. 646 und 660 OR, Art. 2 ZGB