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Regeste

Erwerb des Schweizer Bürgerrechts (Art. 5 Abs. 1 lit. a und Art. 57 Abs. 6 BüG).
Eine gestützt auf Art. 27 BüG erleichtert eingebürgerte Mutter gilt als "Schweizer Bürgerin von Abstammung" im Sinn von Art. 5 Abs. 1 lit. a und 57 Abs. 6 BüG.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 5 Abs. 1 lit. a und Art. 57 Abs. 6 BüG, Art. 27 BüG