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Regeste

Art. 88 OG; Art. 11 f. des Abkommens zwischen der Schweiz und Italien über die Auswanderung italienischer Arbeitskräfte nach der Schweiz vom 10. 8. 1964; Legitimation des vom Widerruf einer Aufenthaltsbewilligung Betroffenen zur staatsrechtlichen Beschwerde, wenn dieser ohne den Widerruf auf die Verlängerung der Bewilligung Anspruch gehabt hätte.
Art. 9 Abs. 2 lit. a und b ANAG: Befugnis des Gesuchstellers zur Verschweigung objektiv unrichtiger Verdächtigungen, selbst wenn die Fremdenpolizei eines andern Kantons darauf abgestellt hat; Anforderungen an den Beweis dafür, dass der Gesuchsteller zu Klagen Anlass gegeben habe.

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 88 OG, Art. 9 Abs. 2 lit. a und b ANAG