Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite Drucken
Grössere Schrift
 

Regeste

Unzulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen die Verweigerung einer Aufenthaltsbewilligung (Art. 100 lit. b Ziff. 3 OG).
Eine provisorische Aufenthaltsbewilligung zum Stellenantritt im Hinblick auf die Verlegung des Aufenthaltsortes von einem Kanton in einen andern begründet im Unterschied zur Zusicherung im Sinne von Art. 6 Abs. 2 ANAV keinen Anspruch auf Erteilung der definitiven Aufenthaltsbewilligung. Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen die Verweigerung der definitiven Aufenthaltsbewilligung ist daher nach Art. 100 lit. b Ziff. 3 OG nicht zulässig.

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 100 lit. b Ziff. 3 OG, Art. 6 Abs. 2 ANAV