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Regeste

Vertrag über die Schätzung einer Liegenschaft; Haftung des Gutachters.
Abgrenzung zwischen Werkvertrag (Art. 363 OR) und Auftrag (Art. 394 OR); Anwendbarkeit des Auftragsrechts im konkreten Fall (E. 2).
Auftragsrechtlicher Sorgfaltsmassstab (E. 3).

Inhalt

Ganzes Dokument:
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 363 OR, Art. 394 OR

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