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Regeste

Art. 101 Abs. 1 OR.
Haftung eines säumigen Vermieters für das Verhalten eines Angestellten, der den Hausrat eines Mieters vorübergehend in einem Hausgang unterbringen lässt.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

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Artikel: Art. 101 Abs. 1 OR

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