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Regeste

Art. 413 Abs. 1 OR.
Ist der Mäklerlohn auch geschuldet, wenn der Vertrag, zu dessen Abschluss der Mäkler Gelegenheit nachzuweisen hatte, zwischen Auftraggeber und Mäkler selber zustande kommt?

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Artikel: Art. 413 Abs. 1 OR