Regeste
Art. 26 KUVG.
- Berechnung der Überentschädigung einer IV-Renten-Bezügerin, die früher eine AHV-Rente erhielt und deren invalidierendes Leiden die Ausübung einer Erwerbstätigkeit verhindert.
- Zur Weigerung einer Krankenkasse, das Taggeld auszurichten, wenn es (im Hinblick auf Art. 20 Abs. 2 AHVG in der seit dem 1. Januar 1979 geltenden Fassung) mit Leistungen der Invalidenversicherung zusammenfällt.
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Referenzen
Artikel: Art. 26 KUVG, Art. 20 Abs. 2 AHVG