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Regeste

Art. 84 AHVG: Ordnungsgemässe Zustellung. Rechtsgültige Zustellung einer eingeschriebenen Verfügung, die am Postschalter einem Dritten ausgehändigt wird, der bloss eine sich aus den Umständen ergebende stillschweigende Vollmacht besitzt (Erw. 3b).
Art. 20 Abs. 3 VwVG: Berechnung der Frist. Diese Bestimmung ist abschliessend. Keine Verlängerung einer Frist, wenn deren letzter Tag auf den Vortag eines kantonal anerkannten Feiertags fällt (Erw. 3c).

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Referenzen

Artikel: Art. 84 AHVG, Art. 20 Abs. 3 VwVG