Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite Drucken
Grössere Schrift
 

Regeste

Art. 37 Abs. 2 UVG: Kürzung der Versicherungsleistungen wegen Nichttragens der Sicherheitsgurten.
- Das Nichttragen der Sicherheitsgurten stellt eine die Kürzung der Versicherungsleistungen rechtfertigende Grobfahrlässigkeit dar (Bestätigung der Rechtsprechung; Erw. 2c).
- Was als elementares Vorsichtsgebot zu qualifizieren ist, hängt nicht von der Akzeptanz einer Verkehrsvorschrift ab (Erw. 3a).
- Die Rechtspraxis im Straf- und Haftpflichtrecht ist mit Bezug auf den sozialversicherungsrechtlichen Grobfahrlässigkeitsbegriff nicht massgebend (Erw. 3b).
- Im Bereich des UVG hat die Leistungskürzung unbefristet zu erfolgen (Erw. 5).

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 37 Abs. 2 UVG