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Regeste

Aktienrecht; Haftung der Revisionsstelle; differenzierte Solidarität.
Übergangsrecht, Anwendung von Art. 759 OR (E. 2).
Voraussetzungen der Haftung der Revisionsstelle, der eine Unterlassung vorgeworfen wird (E. 5).
Herabsetzung des Schadenersatzes; Berechnungsmethode im Fall, in welchem ein Teil des Schadens bereits durch andere Verantwortliche ersetzt worden ist; Herabsetzungsfaktoren: Mitverschulden des Geschädigten und geringe Entschädigung der Revisionsstelle (E. 8).

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Referenzen

Artikel: Art. 759 OR