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Regeste

Art. 13 Abs. 1 StGB; Psychiatrisches Gutachten.
Voraussetzungen für die Bejahung eines ernsthaften Anlasses zu Zweifeln an der Zurechnungsfähigkeit des Täters, insbesondere aufgrund eines früheren Gutachtens.

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Artikel: Art. 13 Abs. 1 StGB