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Regeste

Die Klage auf Änderung der im Scheidungsurteil getroffenen Gestaltung der Elternrechte nach Art. 157 ZGB ist, wenn sie nur die Höhe der Kinderalimente betrifft, rein vermögensrechtlicher Natur.
Die Zulässigkeit der Berufung an das Bundesgericht hängt daher vom Streitwert ab; Art. 46 OG.

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Referenzen

Artikel: Art. 157 ZGB, Art. 46 OG