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Regeste

Betreibungsart (Art. 41 SchKG).
Betreibung gegen den Schuldner einer Schadenersatzforderung, der eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat.
Kann der Schuldner den Gläubiger, der gemäss Art. 60 Abs. 1 VVG am Ersatzanspruch des Schuldners gegen den Versicherer ein Pfandrecht besitzt, auf den Weg der Betreibung auf Pfandverwertung verweisen?

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Referenzen

Artikel: Art. 41 SchKG, Art. 60 Abs. 1 VVG