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Regeste

Art. 104 Abs. 1 MVG; Art. 3 und 4 Ziff. 2 des Europäischen Übereinkommens über die Berechnung von Fristen.
Frist für die Beschwerde gegen einen Einspracheentscheid der Militärversicherung.
Berechnung der Dreimonatsfrist.
Die Bestimmungen des Europäischen Übereinkommens über die Berechnung von Fristen ändern nichts an den in BGE 103 V 157 festgehaltenen Regeln.

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

BGE: 103 V 157

Artikel: Art. 104 Abs. 1 MVG