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Regeste

Art. 44 und 48 OG.
Die in Art. 386 ZGB vorgesehenen Massregeln haben vorläufigen Charakter und können daher nicht mit Berufung an das Bundesgericht angefochten werden.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 44 und 48 OG, Art. 386 ZGB