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Regeste

Art. 63 StGB; Strafzumessung, Kulturkonflikt.
Weiss der ausländische Täter, dass seine Tat auch in seinem Heimatland grundsätzlich strafbar ist, kommt Strafminderung wegen eines Kulturkonfliktes von vornherein nicht in Frage (E. 3a).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 63 StGB

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