Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite Drucken
Grössere Schrift
 

Regeste

Vertragliches Vorkaufsrecht (Art. 681 ZGB).
Verpflichtet sich der Pfrundnehmer im Verpfründungsvertrag, dem Pfrundgeber ein Grundstück zu übertragen, das der Pfrundgewährung dienen soll, so liegt kein Vorkaufsfall vor, selbst wenn Pfrundgeber und -nehmer nicht miteinander verwandt sind.

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 681 ZGB